
Steuervorteile gezielt nutzen
Ein Direktinvestment in Photovoltaik bietet nicht nur attraktive Renditen, sondern auch interessante steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Entdecken Sie die zentralen Vorteile, die Ihre Investition noch wirtschaftlicher machen.
Steuerlast bereits vor der Anschaffung senken (IAB)
Verbesserte Liquidität durch vorgezogene Steuerentlastung
Sonderabschreibungen von bis zu 40%
Keine Gesellschaftsgründung erforderlich
Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung.
In Abhängigkeit von der individuellen steuerlichen Situation kann die Geltendmachung
des Investitionsabzugsbetrags (IAB) gemäß § 7g EStG in Betracht kommen. Der IAB ermöglicht es, bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten einer Photovoltaikanlage bereits im Jahr vor der Investition steuerlich geltend zu machen.
Der IAB ist auf 400.000 Euro pro Investition begrenzt, sodass der maximale Abzugsbetrag bei 200.000 Euro liegt. Die Gründung einer GbR ist nicht erforderlich – auch Privatpersonen können den IAB nutzen. Zudem können Investoren über die Gründung verschiedener Gesellschaften weitere IAB bilden.
Zusätzlich kann nach der Anschaffung eine Sonderabschreibung von bis zu 40 % des Restbuchwerts erfolgen: Im Jahr der Investition sowie in den vier darauffolgenden Jahren kann auf den Restbuchwert eine Sonderabschreibung von bis zu 40 % verteilt werden.
Praxisbeispiel

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